Schülerin wegen AfD-„Schlumpf-Video“ abgeführt: Gericht hält Polizeivorgehen für rechtswidrig

Sprache auswählen

German

Down Icon

Land auswählen

Germany

Down Icon

Schülerin wegen AfD-„Schlumpf-Video“ abgeführt: Gericht hält Polizeivorgehen für rechtswidrig

Schülerin wegen AfD-„Schlumpf-Video“ abgeführt: Gericht hält Polizeivorgehen für rechtswidrig

Im vergangenen März alarmierte der Schulleiter eines Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten in Mecklenburg-Vorpommern die Polizei. Der Grund: Eine damals 16-jährige Schülerin soll in den sozialen Netzwerken staatsschutzrelevante Inhalte verbreitet haben. In Videos, die dem Schulleiter von einer Hinweisgeberin vorgelegt wurden, soll sich das Mädchen mit einer Deutschlandfahne und Runenzeichen gezeigt haben.

Außerdem soll sie ein AfD-Video mit Schlümpfen weitergeleitet und geschrieben haben, dass Deutschland für sie nicht nur ein Ort auf der Landkarte, sondern Heimat sei. In den Postings teilte die Schülerin Aussagen, wie „Multikulti Endstation“, „Deutsche Jugend voran“ oder „In Deutschland wird Deutsch gesprochen, nix jalla jalla.“ Für die Schule Grund genug, um die Polizei einzuschalten. Anschließend wurde das Mädchen von drei Beamten im Klassenzimmer abgeführt.

Richter: „Es ist nicht notwendig gewesen“

Die Eltern des Mädchens kritisierten dieses Vorgehen scharf und reichten Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern und das Innenministerium ein. Nachdem der Fall bundesweit für Schlagzeilen sorgte, insbesondere wegen des „Schlumpf-Videos“, teilte die Polizei mit, dass ein solches Video nicht ausschlaggebend für den Einsatz gewesen ist. Andere mutmaßlich staatsschutzrelevante Inhalte hätten dazu geführt.

Trotzdem hat das Verwaltungsgericht Greifswald nun zugunsten der Kläger entschieden und den Polizeieinsatz für rechtswidrig erklärt. In der Begründung des Gerichts heißt es: „Die Art und Weise der Durchführung der Maßnahme ist nicht verhältnismäßig gewesen. Das Gespräch der Polizisten mit der Geschädigten hätte auch zu Hause oder auf der Polizeiwache stattfinden können. Es ist nicht notwendig gewesen, sie vor aller Augen aus dem Unterricht zu holen und damit eine Stigmatisierungswirkung hervorzurufen.“

Die Polizei rechtfertigte den Einsatz, indem die Beamten darauf hinwiesen, dass Mädchen lediglich „vor möglichen Anfeindungen schützen zu wollen“. Innenminister Christian Pegel (SPD) äußerte sich anschließend im Landtag zum Thema und betonte, dass die Polizei lieber einmal zu viel als zu wenig kommen sollte.

Der zuständige Richter ist anderer Meinung. Es wäre möglich gewesen, milder vorzugehen und das Gespräch mit der Schülerin nach dem Unterricht zu führen. In diesem Fall haben die Beamten jedoch einen anderen Weg gewählt – „vor den Augen der Schulöffentlichkeit“.

Berliner-zeitung

Berliner-zeitung

Ähnliche Nachrichten

Alle News
Animated ArrowAnimated ArrowAnimated Arrow